Außerirdische Basis auf dem Mond?
Analyse der Apollo-16-Aufnahmen vom Lobachevsky-Krater
von Andreas Krug
Am 18.4.1972 fotografierte der Lunar-Orbiter des Apollo-16 Raumschiffs einen Teil des
Lobachevsky-Kraters auf der Mondrückseite. Seltsamerweise bezeichnet die NASA diesen Krater als Guyot_Krater". Seine
exakte Position ist 116,5 Grad östliche Länge und 10,5 Grad nördliche Breite.
Angeregt von einem Beitrag von Dr. Johannes Fiebag (www.home.t-online.de/home/guyot_d.htm)
folgte ich seinem Aufruf zur Analysierung und Deutung dieser Aufnahme. Das Ergebnis ist, wenn es durch
weitere Aufnahmen bestätigt werden könnte, sensationell. Es sagt aus, dass auf der Rückseite des Mondes eine
Station befindet, die nicht von Menschen erbaut worden ist. Armstrong wäre nicht das erste Lebewesen
gewesen, das den Mond betreten hätte.
Das Objekt
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Der Lobachevsky-Krater (Bild 1, siehe auch http://images.jsc.nasa.gov/images/pao/AS16/10075825.jpg) hat
einen Durchmesser von 84 km. Der sichtbare Bildausschnitt zeigt damit einen Geländeausschnitt von etwa 66 km x 58
km (B x H). Das Bild zeigt das Innere des Kraterwalls auf einer Länge von etwa 27 km. Unter Einsatz von
spezifischen Farbsubstitutionsverfahren, bei welchen die vorhandenen Farbwerte zur Kontrastverbesserung durch
entsprechende Kontrastfarben ersetzt werden, kann ich in diesem Gebiet Strukturen sichtbar machen. Diese Strukturen, welche
in ihren Dimensionen schwer zu begreifen sind, liegen auf der Innenseite des Kraterwalls und weisen sowohl
gerade Linien und rechte Winkel auf, passen sich aber auch dem Gelände an. Auf geraden Linien und rechte Winkel
werde ich weiter unten noch eingehen, da diese wahrscheinlich in der Realität nicht so geradlinig sind.
In ihrer vertikalen Ausdehnung (in bezug auf den Kraterwall) reichen diese blau gekennzeichneten Strukturen
(Bild 2) jeweils vom Scheitelpunkt des Kraterwalls bis zur Kratersohle und scheinen dabei bestimmte Gebiete des
Kraterwalls zu umschließen.
Die Hypothese
Für meine Untersuchungen gehe ich von folgendem Denkmodell aus: Die Objekte sind von intelligenter
Hand erschaffene Bauten und ich vermute, dass sie bewohnt sind. Dies bedeutet, dass in ihrem Inneren eine
künstliche Atmosphäre notwendig ist, und dass auch Klima- und Strahlungsschutzmechanismen unabdingbar sind. Diese
Schutzmechanismen könnten in Form von Kuppeln (welcher Art auch immer) realisiert werden.
Die blau gekennzeichneten Objekte in Bild 2 deute ich dabei als Außenbegrenzungen oder Mauern von
großflächigen Kuppelobjekten.
Einzelheiten
Zur näheren Untersuchung wurde ein Objekt ausgesucht, das oberhalb der Rahmenmitte von Bild 1oder 2
liegt, weil dieses einige sehr interessante Details aufweist. Dieser Ausschnitt ist in Bild 3 dargestellt. Man findet
an dieser Stelle des Kraterwalls einen kleinen Einschlagskrater, dessen Durchmesser vom Kraterrand bis hin
zur Mitte des Kraterwalls reicht. Die im folgenden aufgezeigten Strukturen liegen zum Teil auf den Rändern
dieses kleinen Kraters und untergliedern sich in drei Teilobjekte:
1. in ein annähernd rechteckiges Objekt, welches sich direkt am oberen Rand des Kraterwalls befindet
(oberes Objekt), dessen obere, linke und untere Begrenzung sich den Rändern des oben erwähnten kleinen
Kraters anpassen;
2. in ein eigenwillig geformtes Objekt, welches von der Kraterwallmitte bis zum Fuß des Kraterwalls
reicht (unteres Objekt);
3. in ein kleines zentrales Objekt mit heller Färbung innerhalb zwischen dem oberen und unteren Objekt.
Das Gebiet zwischen dem oberen und unteren Objekt ist annähernd oval, da die Begrenzung des oberen
eine konvexe, und die des unteren Objektes eine konkave Einbuchtung aufweist, welche einander
gegenüberliegen. Dieses Gebiet könnte natürlich auch kreisförmig sein und nur durch die perspektivische Verschiebung oval
erscheinen. Die maximale Ausdehnung beträgt in der Längsachse etwa 1,6 km.
Betrachtet man diese drei Objekte
von einer gedachten Position am Kraterrand aus, erkennt man die Darstellung eines Vogels mit nach links
gedrehten Kopf. Aus diesem Grund nenne ich das gesamte Objekt Adlerhorst".
Auf die angezeigten Unterbrechungen werde ich weiter unten eingehen, da nach meiner Theorie diese
Strukturen Außenbegrenzungen von Kuppelobjekte sind,
welche logischerweise keine Unterbrechungen aufweisen dürfen.
Im folgenden werden diese drei Teilobjekte näher betrachten. Es sieht ganz danach aus, dass Einzelheiten
der inneren Struktur der Objekte sichtbar gemacht werden können. Nach meiner ansicht handelt es sich um
durchsichtige bzw. teildurchsichtige Kuppeloberflächen.
Oberes Objekt
Dieses am höchsten Punkt des Kraterwalls gelegene Objekt (Bild 4) beinhaltet meiner Meinung nach
Empfangs- und Ortungsanlagen wie Spiegelteleskope, Antennen oder dergleichen.
Es ist anzunehmen, dass insbesondere das Objekt auf der linken Seite auf die vorüberfliegende Raumkapsel
gerichtet ist. Trotz des Winkels zwischen Raumkapsel und beobachtetem Objekt sind die den Kernbereich
umgebenden Strukturen symmetrisch angeordnet. Bei einer Breite von etwa 360 m sicher ein imposantes Objekt mit
entsprechender Auflösung.
Unteres Objekt
Bild 5 zeigt einen interessanten Detailbereich des unteren Objektes. Bei näherer Untersuchung der im Bild 3
aufgezeigten Unterbrechungen stellte ich fest, dass sich die Außenbegrenzung innerhalb der rot gekennzeichneten
Objekte fortsetzt. Da sie sich hier wahrscheinlich unterhalb der Kuppeloberfläche befindet, kommt es zu einer
Farbverschiebung im Vergleich zu den außerhalb liegenden Streckenabschnitten. Infolge dieser Farbverschiebung kann sie im Bild
3 nicht dargestellt werden. Meiner Meinung nach sind diese rot gekennzeichneten Objekte gigantische
Schleusenkammern, um große Objekte wie Raumschiffe usw. ins Innere der Kuppelobjekte, bzw. den logischerweise
vorhandenen Bunkeranlagen innerhalb des Kraterwalls zu bringen.
Unter dieser Annahme ist die Funktion des etwa 800 m langen, blau gekennzeichneten Blocks an der linken
Seite erklärbar. Dieser Block ist Bestandteil der Außenbegrenzung und stellt wahrscheinlich den zentralen
Gasspeicher für das gesamte Objekt und/oder die Schleusenkammern dar. Deutlich sind hier die Verbindungen (Rohre?)
sowohl zur ersten Schleusenkammer als auch zu anderen Objekten zu erkennen.
Der Adlerhorst" ist meiner Meinung nach die zentrale Kommunikations- und Verteidigungsbasis in diesem
Gebiet. Eventuell könnte man aufgrund der Größe des Freiraums zwischen oberem und unterem Objekt auch
einen Raumflughafen" mit angrenzenden Hangars vermuten. Trotz großer Bemühungen ist es mir aber bisher
nicht gelungen, Raumschiffe, welche mit Sicherheit für eine derartige Besiedelung nötig sind, als solche definitiv
sichtbar zu machen.
Zentrales Objekt
Da dieses Objekt (Bild 6) in einem freien, nicht überdeckten Raum zwischen zwei Kuppelobjekten liegt, ist
anzunehmen, dass für seine Funktion eine abschirmende Kuppel hinderlich wäre. Wahrscheinlich ist es ein
emittierendes Gerät, wie z.B. ein starker Sender, eine Abwehrwaffe oder ähnliches. Für ein derartiges Objekt benötigt
man neben einer freien Schussbahn nach oben wahrscheinlich auch einen horizontalen Sicherheitsabstand zu den
nächsten Gebäuden. Über dem blau gekennzeichneten Sockel" befindet sich ein spitz zulaufender turmartiger
Aufbau. Da die Innenseite des Kraterwalls im Schatten liegt und nur dieser turmartige Aufbau über die
Schattengrenze hinaus reicht, wird das Sonnenlicht an diesem Turm nach unten reflektiert. Diese Reflexion wird als heller
Streifen unterhalb des Objektes sichtbar, was auch deutlich in Bild 3 zu erkennen ist.
Größenabschätzung
Wenn die betrachteten Strukturen Kuppelobjekte sind, stellen sich natürlich die Fragen nach Höhe und
Stärke dieser Objekte. Ob die Höhe der Kuppelwände und damit der Kuppelfläche überall gleich ist, kann ich nicht
beantworten.
An mehreren der Raumkapsel zugewandten Stellen habe ich versucht, die Höhe der Seitenwände zu
vermessen. Sicher sind die Außenwände dem Gelände angepasst und zwischen 25 und 100 m hoch. Um eine Vorstellung
von der Größe dieser Objekte zu bekommen, habe ich die Innenfläche und das Volumen grob berechnet:
Mittlere Höhe
oberes Objekt: 75 m,
unteres Objekt: 50 m.
Fläche
oberes Objekt: 1,13 Mio m2,
unteres Objekt: 3,95 Mio m2.
Volumen
oberes Objekt: 85 Mio m3,
oberes Objekt: 197 Mio m3
Zum Vergleich: die Fläche des linken Objektes auf Bild 2 beträgt etwa 37 Mio
m2.
Da die Wandstärke der Außenwände stark variiert, bzw. durch den Blickwinkel der Aufnahme nicht eindeutig
zu erkennen ist, kann ich nur eine grobe Schätzung abgeben. Meiner Meinung nach liegt das Minimum der
Wandstärke bei 10 bis 20 m. Dies sind Dimensionen, welche unsere Vorstellungskraft übersteigen. Was für eine
Technologie benötigt man, um derartige Objekte in der unwirtlichen Mondumgebung im absoluten Vakuum zu erbauen,
und über Zeiträume, welche wir nur erahnen können, zu unterhalten und zu schützen?
Untersuchung Farbstruktur
Die Ergebnisse sind, auch mit verschiedenen Bildbearbeitungsprogrammen, in bestimmten Grenzen reproduzierbar.
Nach den vorherigen Ausführungen stellt sich nun die Frage, ob die aufgezeigten Objekte das Ergebnis von
diversen natürlichen Prozessen auf dem Mond bzw. zufälligen Einflüssen auf das Bildmaterial sind.
Meiner Meinung nach sind natürliche Ursachen wie Verwerfungen oder Übergänge verschiedener
Gesteinsarten auszuschließen.
Da alle waagerechten und senkrechten Kanten der aufgezeigten Strukturen auffällig mit den äußeren Kanten
des Bildes korrespondieren, sind sie höchstwahrscheinlich das Ergebnis einer starken Komprimierung der
Originalaufnahme. Bei dieser Komprimierung wurden alle Farbübergänge, welche in etwa horizontal und vertikal
verlaufen, der Komprimierungsrichtung angepasst. In der Realität sind sie vermutlich nicht so extrem geradlinig,
sondern dem Gelände angepasst und verlaufen (schon aus Gründen der Tarnung) unregelmäßiger. Aus diesem Grund
werden für die weiteren Untersuchungen nicht diese Strukturen an sich betrachtet, sondern die umschlossenen
Bereiche als Ganzes im Verhältnis zu den umgebenden Flächen analysiert.
Sind die gefundenen Objekte Kuppelflächen, so sind diese entweder durchsichtig oder entsprechend der
umgebenden Mondoberfläche eingefärbt. In beiden Fällen könnten eventuell vorhandene Farbdifferenzen zwischen den
Innen- und Außenbereichen nachgewiesen werden.
Als Arbeitshypothese setze ich eine Gleichheit zwischen Innen- und Außenbereich an und versuche diese mit
Hilfe von statistischen Methoden zu verifizieren. Grundlagen
Wie wir aus dem Physikunterricht wissen, setzt sich das sichtbare Licht aus den drei Grundfarben Rot, Grün
und Blau zusammen. Da die untersuchte Aufnahme eine Farbtiefe von 16 Mio. Farben besitzt, ist jede Grundfarbe in
256 Stufen (0 bis 255) darstellbar. Kombiniert man diese 256 Stufen je Grundfarbe, so ergeben sich exakt
1 6777 216 darstellbare Farbkombinationen.
Um eine Aussage über die Farbwerte des betrachteten Gebietes zu bekommen, werden die Farbwerte zufällig
ausgewählter Bildpunkte mit ihrem Rot-, Grün-, und Blauanteil stichprobenartig erfasst. Da die blau
gekennzeichneten Strukturen im Bild 2 meiner Meinung nach Außenbegrenzungen sind (ob nun gerade oder nicht), betrachte
ich diese als Grenzlinien. Die Stichproben für Stichprobenreihe 1 (innen) werden nur aus den Innenbereichen
aller umschlossenen Bereiche und folglich Stichprobenreihe 2 (außen) aus den umgebenden Bereichen gezogen. Um
ein vergleichbares Helligkeits- und Farbprofil zu erhalten, beschränke ich mich dabei auf den Bereich der
Kraterwallinnenseite. Je Stichprobenreihe werden Mittelwert und Varianz für jede Grundfarbe berechnet. Auf Basis
dieser ermittelten Werte überprüfe ich mit einem statistischen Mittelwert-Mittelwert-Test, ob je Grundfarbe
signifikante Mittelwert-Unterschiede zwischen beiden Stichprobenreihen nachzuweisen sind.
Statistische Verfahren
Ob die oben gefundenen Unterschiede zwischen Innen- und Außenbereich signifikant sind, müssen
entsprechende Tests zeigen.
Ich gehe von der Annahme aus, dass die Stichprobenreihen einer normalverteilten Grundgesamtheit entstammen.
Je Grundfarbe wird ein Stichprobenpaar aus Innen- und Außenbereich gebildet. Die beste Schätzung für die
unbekannte Varianz ó2 der Grundgesamtheit ist die mittlere Varianz beider Stichproben. Unter dieser Vorraussetzung muss
die Differenz je Stichprobenpaar tatsächlich null sein, die Unterschiede sind zufallsbedingt und können mit der
sogenannten t-Verteilung geprüft werden. Die Mittelwert-Differenzen je Stichprobenpaar bilden eine
Differenzen-Verteilung mit dem Mittelwert 0 und der Varianz
ó2. t-Test
Nullhypothese:
Mittelwert (innen) = Mittelwert (außen) (jeweils für R/G/B)
Prüfgröße:
tpr= |D| / sd =
Mittelwertdifferenz / Standard-
abweichung der Mittelwertdifferenz
mit |D| = |Mittelwert1-Mittelwert2|
und sd = Quadratwurzel(
(s12+
s22)/ n).
Tabellenwert: ttab=
t(Pzw|n1+
n2-2)
(Pzw =95% / 99% / 99,5%)
Die ermittelte Prüfgröße folgt einer t-Verteilung und wird mit dem Schwellenwert der t-Verteilung verglichen.
Die Grenze für das Annehmen der Nullhypothese liegt stets bei P = 95%. Die Grenzen, bei denen die
Nullhypothese verworfen wird, liegen bei 99% oder 99,5%. Es wird weiterhin der Vertrauensbereich (VB) der
Mittelwertdifferenzen ermittelt. Bei Zutreffen der Nullhypothese müsste die Verteilung der Mittelwertdifferenzen symmetrisch um
0" liegen. Zumindest müsste, auch bei zufallsbedingten Abweichungen, der Wert 0"
innerhalb der Vertrauensgrenzen für D liegen. Ist dies nicht der Fall, kann die
Nullhypothese nicht akzeptiert werden. Vor Durchführung des t-Testes muss überprüft werden, ob
die Varianzen beider Stichproben gleich sind
(ó12 =
ó22=
ó2), da dies eine wesentliche
Voraussetzung für den t-Test ist.
Diese Überprüfung wird mit dem sogenannten F-Test vorgenommen.
F-Test
Nullhypothese:
ó12 =
ó22=
ó2 bei
n1 = n2 = 50
Prüfgröße:
Fpr =
(s12/s22
)
Tabellenwert:
Ftab=
F(Peins|n1-1,
n2-1) =
F(P95%|49,49) = 1,606
Der ermittelte Wert wird mit dem Schwellenwert der F-Verteilung (P=95%) verglichen. Liegt der Prüfwert unter
dem Vergleichswert (Pzw=95%), wird die Nullhypothese angenommen und der t-Test kann angewendet werden.
Schlussfolgerungen
Bei allen Grundfarben müssen die Nullhypothesen über gleiche Mittelwerte abgelehnt werden. Da auch bei
allen drei Stichprobenpaaren beim jeweils ermittelten Vertrauensbereich der Wert 0" nicht eingeschlossen wird,
kann man von signifikanten Farbdifferenzen zwischen den Innen- und Außenbereichen ausgehen. Die Ergebnisse
der ersten Analyse der Stichprobendaten hinsichtlich deutlicher und nachweisbarer Farbdifferenzen zwischen
Innen- und Außenbereich, wurden durch diese statistischen Tests bestätigt. Wenn die Mittelwerte der einzelnen
Grundfarben differieren, kann auch davon ausgegangen werden, dass sich die resultierenden Farben zwischen Innen-
und Außenbereich signifikant voneinander unterscheiden. Wären die blau gekennzeichneten Strukturen das
Ergebnis zufälliger Einflüsse auf das Bildmaterial, dürfte es keine signifikanten Mittelwertabweichungen der
Farbanteile zwischen den Innen- und Außenbereichen geben.
Natürlich bedeutet dieser Nachweis mit statistischen Methoden keine 100%-ige Sicherheit. Das aber
eindeutige Farb-differenzen vorhanden sind, ich verweise nochmals auf die R-G-B-Anteile, habe ich deutlich gemacht.
Diese Kuppelobjekte sind der kosmischen Strahlung, einem permanenten Temperaturwechsel zwischen
absolutem Nullpunkt und etwa 130 ºC und nicht zu vergessen einem Bombardement von Mikrometeoriten ausgesetzt,
welche infolge der fehlenden Atmosphäre eine permanente Gefahr darstellen dürften.
Die Erbauer dieser Anlagen, wer oder was sie auch sein mögen, müssen gute Gründe für eine Existenz unter
derartig lebensfeindlichen Umgebungsbedingungen haben.
Quellen
http://images.jsc.nasa.gov/images/pao/AS16/10075825.jpg
http://home.t-online.de/home/Wollsperger/guyot_d.htm
Die Erforschung der Mondrückseite
Die Mondrückseite wurde erstmals 1959 durch die sowjetischen Sonde Luna 3 fotografiert. Mit Teleobjektiven von
200 und 500 mm Brennweite wurden 70% der Mondrückseite auf einen 35mm-Film aufgenommen, automatisch
entwickelt, elektronisch abgetastet und zur Erde gesandt.
PeHa